Umgang mit dem Nachlassgericht

Nach dem Verlust eines lieben Angehörigen befindet man sich in einer extremen Belastungssituation. Man sollte deshalb jede Hilfe und Entlastung annehmen, die einem angeboten wird. Der Bestatter nimmt einem in der Regel den Papierkram mit dem Standesamt, Rentenversicherung etc. ab.

 

Das Nachlassgericht muss vom hinterbliebenen Angehörigen nicht über den Todesfall benachrichtigt werden, weil dies über das Standesamt geschieht. Die potentiellen Erben werden vom Nachlassgericht angeschrieben. Dieser Vorgang kann mehrere Wochen, wenn nicht gar Monate dauern, je nach Arbeitsbelastung des  jeweiligen Nachlassgerichts.

 

WICHTIG: Sie erhalten vom Nachlassgericht KEINE RECHTSBERATUNG. Bitte wenden Sie sich umgehend an einen qualifizierten Rechtsanwalt, um keine Nachteile zu erleiden.

 

Es tauchen immer wieder die gleichen Fragen auf: Was ist ein Nachlassverzeichnis? Wie fülle ich das Nachlassverzeichnis aus? Brauche ich einen Erbschein? Welche Erbfolge gilt? Was ist ein Pflichtteil, wie hoch ist der Pflichtteil? Wie wird der Pflichtteil berechnet?

 

In vielen Fällen ist gar kein Erbschein notwendig. Fragen Sie daher einen Fachmann, bevor Sie unnötige Kosten auslösen.

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Kommentare: 6
  • #1

    Nadine (Montag, 21 November 2011 08:55)

    Ein sehr interessante Info, die sicherlich auch gar nicht so vielen bekannt ist. Das Thema ist sowieso bei vielen ein Tabut, aber ich denke, dass man da immer offen über alles reden sollte.

  • #2

    Margot Otto (Samstag, 23 Februar 2013 16:12)

    Wir, eine Erbengemeinschaft, haben vor knapp 4 Jahren einen Nachlassverwalter zur Klärung des Nachlasses unseres Cousins einsetzen lassen, der vom Nachlassgericht in München bestellt wurde. Es ist sicher auch viel Recherieren notwendig gewesen (27 Erben), aber jetzt meine ich ist die Zeit gekommen, die Sache zum Ende zu bringen. Leider wird immer wieder irgend etwas erfunden, damit es verzögert wird.
    Wie kann ich vorgehen, damit etwas Endgültiges geschieht?
    Vielen Dank für die Antwort.

  • #3

    Steffen (Donnerstag, 17 Oktober 2013 12:56)

    Das sind sicherlich Fragen, die vermutlich niemand hier in dieser Form beantworten kann und auch wird. Da muss man sich schon direkt dorthin wenden.

  • #4

    Bernd Schneider (Mittwoch, 13 Januar 2016 14:11)

    Um das zuständige Nachlassgericht zu finden, kann ich diese Homepage empfehlen.

  • #5

    Ferdinand Schneider (Dienstag, 19 Juni 2018 16:13)

    Letzte Woche starb mein Onkel und ich bin einer der Erben. Das ist das erste Mal, dass ein Familienmitglied von mir gestorben ist, aber zum Gluck haben meine Familie und ich einander unterstutzt. Es stimmt, dass das Nachlassgericht die Erben anschreibt, so habe ich es auch erfahren.
    http://www.mein-sozialrecht.de/leistu

  • #6

    Tobias Müller (Freitag, 07 September 2018 10:16)

    Mein Opa arbeitet mit einem Notar zusammen für all seine Angelegenheiten. Auch für den Kaufvertrag und alles was mit dem Nachlass meiner Oma zu tun hat. Er hat nur gute Erfahrungen gemacht. Die Tipps zum Thema Umgang mit dem Nachlassgericht sind sehr hilfreich!
    https://www.notar-neururer.at/leistungen