Der Erbvertrag

Der Erbvertrag ist wie das Testament ein sog. Verfügung von Todes wegen. Er bietet einen weiteren Weg, die Vermögensnachfolge zu regeln.

 

Im Unterschied zum Testament kann übe den Erbvertrag eine Bindung erreicht werden. Der Begünstigte erhält dadurch bereits zu Lebzeiten ein Anwartschaftsrecht.

 

Die Entscheidung für oder gegen einen Erbvertrag sollte erst nach eingehender Beratung durch einen Spezialisten für Erbrecht erfolgen.