Die Testamentsvollstreckung



Als Anwalt für Erbrecht in München bin ich auch als Testamentsvollstrecker tätig. 


Die Testamentsvollstreckung muss durch letztwillige Verfügung, sprich Testament oder Erbvertrag angeordnet werden.


Es ist empfehlenswert, einen Profi, also zB mich als Fachanwalt für Erbrecht als Testamentsvollstrecker einzusetzen.


Im deutschen Rechtskreis wird die Testamentsvollstreckung noch zu wenig genutzt. Dabei bietet die Testamentsvollstreckung gerade in Fällen ohne nahe Angehörige und/oder wenn mehrere Personen erben sollen, viele Vorteile. 


Die Testamentsvollstreckung wird von mir zuverlässig und akkurat dokumentiert erledigt. Hilfreich sind dabei die eingespielten Abläufe in der Kanzlei. Unsere Kanzlei ist zu 100% digital. Die Daten liegen datenschutzrechtlich konform in einem deutschen Hochsicherheitsrechenzentrum.

 

Sprechen Sie direkt mit einem Rechtsanwalt über diese Thema unter 089/921310040.