Erbengemeinschaft


Die Erbengeinschaft entsteht kraft Gesetzes beim Tod des Erblassers. Sie ist in der Praxis oft eine Zufallsgemeinschaft. Statistisch gesehen gerät beinahe jede dritte Erbengemeinschft in Streit.

 

Ein kluges Testament zeichnet sich dadurch aus, dass die Zahl der Erben möglichst klein ist (z.B. durch Anordnung von Vermächtnissen) und klare Regeln für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft aufgestellt werden.