Testament


Testament
Testament

Das Testament ermöglicht es jedem, nach dem eigenen Willen über sein Vermögen zu verfügen. Ist ein wirksames Testament vorhanden, gehen die Verfügungen des Testaments denen der gesetzlichen Erbfolge vor.

 

Wichtig: Das Testament entfaltet grundsätzlich zu Lebzeiten dessen, der es errichtet hat, keine rechtliche Wirkung. Erst mit dem Tod wird das Testament wirksam.


Formvorschriften

Ein Testament kann auf verschiedene Arten errichtet werden:

 

- Notarielles Testament

- Eigenhändiges Testament

- Nottestament

 

Das notarielle Testament wird vom Notar aufgesetzt und wird vor allem dann benötigt, wenn der Erblasser nicht mehr selbst schreiben kann.

 

Das eigenhändige Testament kann jeder errichten. Das Dokument muß eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Ort und Datum müssen nicht zwingend angegeben werden, es ist aber ratsam.

 

Wir empfehlen eine eigenhändige Errichtung nach vorheriger Beratung durch einen kundigen Rechtsanwalt.

 

In Notsituationen, wie z.B. am Strebbett kann vor drei Zeugen ein sogenanntes Nottestament errichtet werden. Damit dieses wirksam ist, müssen jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Formalien streng eingehalten werden.


Ehegattentestament

Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, gemeinschaftlich ein Testament aufzusetzen. Dazu muss ein Ehegatte das Testament für beide Eheleute eigenhändig schreiben und unterschreiben. Anschließend fügt der andere Ehegatte seine Zustimmung sowie seine Unterschrift hinzu.


Hinterlegung

Wir empfehlen stets, das Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen. So ist gewährleistet, dass das Testament nach dem Erbfall eröffnet wird. Die Hinterlegungsgebühr ist einmalig bei Hinterlegung zu bezahlen und ist nicht mehr abhängig von der Höhe des Vermögens.


Es kommt leider immer wieder vor, dass Testamente verloren gehen oder gezielt vernichtet werden, obwohl dies als Urkundenunterdrückung strafbar ist.

 

Im Falle der Hinterlegung ist der Ablauf im Erbfall wie folgt:


Das Nachlassgericht eröffnet den Nachlass unter Berücksichtigung des hinterlegten Testaments.

  

Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung Ihres Testaments und übernehmen auf Wunsch die Hinterlegung, sei es beim Nachlassgericht München, Starnberg, Wolfratshausen, Fürstenfeldbruck oder Dachau.