Annahme und Ausschlagung der Erbschaft


Ausschlagung

Schulden muss man nicht erben. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, das Erbe ab­zulehnen und nicht anzutreten. Dies nennt man Ausschlagung. Für die Ausschlagung müssen bestimmte Fristen beachtet werden. Sofern man untätig bleibt, führt dies automatisch zu einer Annahme der Erbschaft.


 


Ausschlagungsfrist

Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beträgt 6 Wochen.Nach Ablauf dieser Frist gilt das Erbe als angenommen.

 

Hat sich der Erbe zur Zeit des Erbfalls im Ausland aufgehalten, beträgt die Frist 6 Monate.